Begleitende Kontrolle (BKO)
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Für die Vielzahl an technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen insbesondere bei komplexen Großprojekten ist oftmals eine zusätzliche Kontrollinstanz auf Auftraggeberseite im Sinne des Vier-Augen-Prinzips eine wertvolle Ergänzung des Projektmanagement-Teams.
Als sekundäre Projektkontrolle nimmt die Begleitende Kontrolle zusätzlich zu den operativen Controllinginstanzen (Projektsteuerung, Projektleitung, Örtliche Bauaufsicht) eine zweite Betrachtungsebene ein und unterstützt den Auftraggeber durch eine entsprechend aktive Beratung.
Der nachstehende Auszug aus dem BKO-Leistungsbild gibt einen Einblick in die angebotenen Dienstleistungen, die an die jeweiligen Projekterfordernisse individuell angepasst werden:
- Prüfung der Projektgrundlagen hinsichtlich Sinnhaftigkeit, Praxistauglichkeit, Mindeststandards, Funktionalität, Zielorientiertheit, Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Prüfung von Kostenermittlungen (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag)
- Prüfung von Zeit-/Ablauf- und Terminplänen
- Prüfung der Planungsergebnisse auf Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, der behördlichen/gesetzlichen Vorschriften, der Projektziele, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Kontrolle der Leistungsbeschreibungen und Mengenermittlungen
- Kontrolle der Ausführungsqualität in der Ausführungsphase auf Übereinstimmung mit der Ausführungs- und Detailplanung sowie den Behördenauflagen
- Laufender Beratung des Auftraggebers in allen Projektphasen
- Erstellung von periodischen Projektkontrollberichten hinsichtlich Qualtität, Quantität, Kosten und Termine