Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
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Jedes Bauprojekt ist ein lebendiger Prozess, der eine zielgerichtete Betreuung zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers direkt am Ort des Baugeschehens erforderlich macht.
Die technische und terminliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen auf der Baustelle zählen gleichermaßen zu den Aufgaben einer zielgerichteten, proaktiven Bauaufsicht, wie laufende Qualitätsprüfungen der ausgeführten Leistungen, Aufmaßfeststellungen, detaillierte Rechnungsprüfungen und das begleitende Nachtragsmanagement.
Der nachstehende Auszug aus dem ÖBA-Leistungsbild gibt einen Einblick
in die angebotenen Dienstleistungen, die an die jeweiligen
Projekterfordernisse individuell angepasst werden:
- örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle
- Überwachen der baulichen Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der
Baugenehmigung, den freigegebenen Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, den Verträgen und den Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- stichprobenartige Kontrolle der Materialien, der Qualität und Maßgenauigkeit
- Aufstellen, Überwachen und Aktualisieren der Steuerungs- und Detailterminpläne für den Bauablauf
- Kontrolle der den Abrechnungen beigefügten Aufmaßunterlagen
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer, an der Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Ausführungs- und Qualitätsmängeln
- Koordination der Bearbeitung von Nachtrags- und Regieaufträgen
- Rechnungsprüfung (fachtechnisch und rechnerisch) und Veranlassung der stichprobenartigen Kontrolle der ausgeführten Leistungen gegenüber den ausgeschriebenen Massen im Zuge der Rechnungslegungen
- Führen und Protokollieren von Baubesprechungen sowie Vorschlagen und Abstimmen von erforderlichen Anpassungsmaßnahmen die Ausführung und Projektabwicklung betreffend
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
- Übergabe des Objektes einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, etc.